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Gashausschau

Von Schornsteinfegerbetriebe Ritter am 03.12.2024 18:33 Uhr

Gebäudeeigentümer bzw. Betreibern von Gasfeuerstätten obliegen gemäß den Technischen Regeln für Gasinstallation (TRGI) die Verkerssicherungspflichten für die Gasinstallation in ihrem Anwesen. Darüber hinaus ergeben sich für Vermieter entsprechende Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.

Gashausschau

Das bedeutet, dass Gebäudeeigentümer und Vermieter für die Sicherheit der Gasinstallation ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) verantwortlich sind.
Alle frei verlegten Erdgasleitungen innerhalb des Gebäudes sind jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

Jährliche Überprüfung der häuslichen Gasinstallation durch Ihren Schornsteinfeger.

Diese Arbeiten können Sie auch Ihrem Schornsteinfeger übertragen, d.h. gegen einen geringen Kostenaufwand prüfen wir für Sie alle frei verlegten Erdgasleitungen auf ordnungsgemäßen Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorgeschriebene Be- und Entlüftung bei nachträglich angebrachten Verkleidungen.


Ausführlicher Prüfbericht

Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie einen Prüfbericht. Damit haben Sie im Schadensfall den schriftlichen Nachweis, dass Ihre Gasleitungen regelmäßig überprüft wurden. So können Sie sich gegenüber Schadensersatzansprüchen sicher entlasten.

Ihre Vorteile:


  • Mehr Sicherheit für Hausbesitzer und Vermieter
  • Schäden werden frühzeitig erkannt
  • Erhöhung der Betriebssicherheit
  • Umfassender Prüfbericht als Nachweis bei haftungsrechtlichen Ansprüchen im Schadensfall
  • Kostengünstige, kompetente und neutrale Durchführung

Wie verhalte ich mich bei Gasgeruch im Gebäude:


Durch den beigemischten sehr intensiven Duftstoff riechen Sie schon kleinste Gasmengen. Bewahren Sie im Ernstfall die Ruhe und beachten Sie nachfolgende Punkte:
  • Türen und Fenster weit öffnen, für Durchzug sorgen!
  • Offenes Feuer vermeiden, nicht rauchen, kein Feuerzeug benutzen!
  • Keine elektrische Geräte benutzen, kein Schalter, keine Stecker, keine Klingel, keine Telefone und andere Sprechanlagen im Haus benutzen!
  • Falls möglich Gaszähler-Absperreinrichtung oder Hauptabsperreinrichtung (HAE) schließen!
  • Andere Hausbewohner warnen, aber nicht klingeln, Gebäude verlassen!
  • Den Bereitschaftsdienst des Gasversorgers benachrichtigen! Hierfür einen Telefonanschluss außerhalb des Hauses benutzen!
  • Feuerwehr und Polizei von außerhalb des Gebäudes alamieren!

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